Widerspruch, Überprüfung und Korrekturen bei Rentenbescheiden
Wenn Zeiten fehlen oder falsch bewertet wurden, handeln wir schnell und strukturiert: Fristen sichern, Akten anfordern, begründen – mit Respekt und Nachdruck.
Häufige Streitfälle
- Nicht berücksichtigte Auslandszeiten oder falsche Zeiträume
- Unzureichende Bewertung von Entgeltpunkten
- Formale Ablehnung wegen „fehlender Nachweise“
- Verspätete Bescheide trotz vollständiger Unterlagen
Fristenalarm: Widerspruch in der Regel 1 Monat nach Zugang. Wir bereiten fristwahrende Schreiben mit Substanz vor.
Unsere Unterstützung im Verfahren
- Verfahrensschritte: Analyse – Fristwahrung – Akteneinsicht – Begründung – Nachreichen – Abschluss
- Widerspruchsentwürfe mit klaren Akten- und Rechtsverweisen
- Überprüfungsanträge nach SGB X für Altfälle
- Auf Wunsch Koordination mit kooperierenden Rechtsanwälten
- Konsequentes Fristenmanagement und Erinnerungssystem
- Akteneinsicht: zielgerichtete Fragen an die DRV
Erfolgskriterien und Strategie
- Beweislast sauber adressieren, Belege strukturieren
- Vergleichbare Fälle/Verordnungen zitieren
- Höflich und bestimmt kommunizieren – immer schriftlich dokumentiert
Korrigierte Bescheide – echte Ergebnisse
„Zwei Jahre Frankreich wurden nachträglich anerkannt. Die Begründung war präzise und überzeugend.“
Yann M., Saarbrücken
„Akteneinsicht aufgedeckt: Übermittlungsfehler. Nach Hinweis der Kanzlei erfolgte schnelle Korrektur.“
Irina Z., Bremen
Mini-Statistik: 68% der bearbeiteten Widersprüche führten zu inhaltlichen Verbesserungen.
Frist läuft? Jetzt handeln
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine kurze E‑Mail mit dem Datum des Bescheids. Wir sichern die Frist und verabreden die nächsten Schritte.
Telefon: +49 30 8145 3267 • E‑Mail: [email protected]